Der Energieausweis

 

Wer braucht wann welchen Energiepass ? Eine Information des Büros für Unternehmensberatung und Immobilien Dipl.-Finanzwirt W. Steinwandt

 

Durch die neue Energiesparverordnung (EnEV 2007/2008) wird schrittweise der neue Energieausweis Pflicht. Haus-  und Wohnungsbesitzer müssen bei Neuvermietung bzw beim Verkauf ab 1. Juli 2008 dem Käufer bzw Mieter einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dieser Termin gilt für Immobilien zu Wohnzwecken, wobei ein wohnungsuntypischer Nutzungsanteil ( z.B. Handel oder Handwerknutzung) bis 10% unschädlich ist. Büros, Kanzleien oder Arztpraxen mit wohnungstypischer Nutzung sind den Immobilien zu reinen Wohnzwecken gleichgestellt. Für die Nichtwohngebäude - gewerbliche Nutzung über 10% - besteht die Ausweispflicht ab 1.1.2009.

 

Für Wohngebäude die vor dem 1.7.2008 verkauft oder neu vermietet werden besteht also noch keine Ausweispflicht. Sofern die Immobilie  aber ab dem 1.7.2008 verkauft oder neu vermietet werden soll, sollte sich der Immobilienbesitzer schon heute mit der Ausweispflicht beschäftigen. Denn es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchsbasierten Energieausweis und den bedarfsorientierten Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist im Vergleich zum aufwendigeren bedarfsorientierten Energieausweis wesentlich kostengünstiger zu erstellen. Wichtig, bei der Erstellung des Ausweises bis zum 1.10.2008 besteht ein Wahlrecht zwischen den beiden Ausweisformen unabhängig von der Gebäudeart und dem Baujahr.

 

Ab dem 1.10.2008 ist für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen (Eigentumswohnungen, Ein- bis Vierfamilienhäuser), die mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden, nur noch die Erstellung des aufwendigeren bedarfsorientierten  Energieausweises zulässig. Für alle anderen Wohngebäude kann auch über den 1.10.2008 hinaus der kostengünstigere verbrauchsorientierte Energieausweis erstellt werden, selbstverständlich kann aber auch in diesen Fällen wahlweise ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Allerdings, wer zukünftig steuerliche Mittel aus Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen bedarfsorientierten  Energieausweis vorlegen.

 

Ein verbrauchsorientierter Energiepass kann z. B.  von einer Heizkostenabrechnungsfirma auf Grundlage des Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre erstellt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob Öl, Gas oder Fernwärme der Energieträger ist. Die Kosten für diesen Energiepass belaufen sich auf zirka 40 EUR. Bei Häusern mit dezentralen Heizungsanlagen (Etagenheizungen) muss der Eigentümer die Abrechnungen von den Mietern besorgen. Wer nach dem 1.10.2008 einen bedarfsorientierten Energiepass erstellen muss, muss einen Gutachter beauftragen, der den Energiebedarf ermittelt. Die Kosten für diesen Ausweis betragen je nach Gebäudegröße ab EUR 300,-- und können bei entsprechender Gebäudegröße deutlich höher liegen.

 

Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wer zwischenzeitlich energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird sich allerdings vor Ablauf  von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern nachweisen zu können.

 

 

 

Die Informationen beruhen auf der aktuellen Rechtslage im Oktober 2007 und wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden.